Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WellPCB Tech Co., Ltd. (im Folgenden „Verkäufer") und dem Kunden (im Folgenden „Käufer") über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Bereich Leiterplatten, Elektronikbestückung, Kabelbäume und verwandte Produkte.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung der bestellten Waren zustande.
(3) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW) in EUR oder USD, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Versandkosten, Zölle und sonstiger Abgaben.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
(4) Für Neukunden oder auf Wunsch des Käufers kann Vorauskasse vereinbart werden.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(4) Bei Verzögerungen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 8 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Veränderung oder übermäßige Beanspruchung entstanden sind.
§ 7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Technische Daten und Fertigungsdaten
(1) Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten technischen Daten und Fertigungsunterlagen verantwortlich.
(2) Der Verkäufer führt vor der Fertigung einen Design-Check (DFM) durch. Dieser entbindet den Käufer jedoch nicht von seiner Verantwortung für das Design.
(3) Änderungswünsche nach Produktionsstart können zu Mehrkosten und Lieferverzögerungen führen.
§ 9 Vertraulichkeit
Der Verkäufer behandelt alle vom Käufer übermittelten technischen Daten und Geschäftsinformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten für die Dauer der Störung befreit.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Volksrepublik China unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Shijiazhuang, China, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Was sind AGB im Fertigungsumfeld?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die wiederkehrende Regeln für Angebot, Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Haftung festlegen. Im Fertigungsumfeld bilden sie den organisatorischen Rahmen um technische Projekte, damit typische Standardsituationen nicht für jeden Auftrag neu verhandelt werden müssen.
Bei Leiterplatten, Baugruppen und Kabelbäumen sind AGB besonders wichtig, weil technische Daten, Änderungsstände, Qualitätsanforderungen und Lieferbedingungen eng miteinander verknüpft sind. Ein sauberer Vertragstext entlastet nicht nur die Rechtsabteilung, sondern strukturiert den realen Ablauf zwischen Einkauf, Entwicklung und Produktion.
Kritische Vertragspunkte in der Praxis
Die folgende Tabelle ergänzt die AGB um eine operative Perspektive. Sie hilft dabei, die wichtigsten Klauseln im Zusammenhang mit realen Fertigungsprojekten zu lesen.
| Aspekt | WIRINGO Praxis | Worauf Kunden achten sollten |
|---|---|---|
| Technische Daten | Fertigungsunterlagen gelten als zentrale Grundlage für Kalkulation und Ausführung | Unklare oder veraltete Daten sind eine der häufigsten Ursachen für Streitfälle. |
| Angebotsstatus | Anfragen, Richtpreise und bestätigte Aufträge müssen klar voneinander getrennt werden | Ohne diese Trennung entstehen falsche Erwartungen an Preis und Termin. |
| Lieferbedingungen | Incoterms, Versandweg und Gefahrübergang beeinflussen Kosten und Verantwortung | Gerade bei internationaler Lieferung sollten diese Punkte ausdrücklich verstanden werden. |
| Änderungen nach Start | Späte Konstruktionsänderungen können Zeitplan und Kosten direkt verschieben | Ein definierter Revisionsprozess schützt beide Seiten vor Missverständnissen. |
| Mängelrüge | Prüf- und Meldefristen strukturieren die Reklamationsbearbeitung | Zu späte oder unpräzise Meldungen erschweren die saubere Ursachenklärung. |
| Vertraulichkeit | Technische Unterlagen und Projektdaten müssen im B2B-Kontext geschützt behandelt werden | Vor allem bei kundenspezifischen Entwicklungen ist dieser Punkt geschäftskritisch. |
Warum AGB und Technik zusammen gedacht werden müssen
Viele Konflikte in Fertigungsprojekten entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unsauber getrennten Verantwortlichkeiten. Wenn unklar bleibt, welche Daten freigegeben wurden, ab wann eine Änderung gilt oder wer welche Prüfung schuldet, wird aus einer technischen Abweichung schnell ein Vertragsproblem. Gute AGB helfen, diese Übergänge sichtbar zu machen.
Für Kunden lohnt es sich, AGB nicht nur juristisch, sondern operativ zu lesen. Wer versteht, wie Preis, Termin, Datenstand und Gewährleistung zusammenhängen, kann Projekte belastbarer planen und intern sauberer abstimmen. Das spart im Zweifel deutlich mehr Zeit als eine Diskussion erst im Reklamationsfall.
Häufige Fragen
Warum sind AGB bei kundenspezifischen Fertigungsprojekten so wichtig?
Weil jeder Auftrag technische Besonderheiten hat, der Ablauf aber trotzdem auf einer stabilen rechtlichen Grundlage stehen muss. AGB klären Standardfragen zu Preis, Lieferung, Gewährleistung und Verantwortlichkeiten. Gerade bei individuellen Produkten verhindern sie, dass operative Missverständnisse später zu grundsätzlichen Vertragsstreitigkeiten werden.
Welche Klausel sollten technische Einkäufer besonders aufmerksam lesen?
In der Praxis ist die Verantwortung für technische Daten besonders wichtig. Wer Zeichnungen, Stücklisten oder Freigabestände liefert, beeinflusst direkt die Herstellbarkeit. Wenn diese Unterlagen unklar oder veraltet sind, helfen selbst gute Produktionsprozesse nur begrenzt. Deshalb ist dieser Punkt in fast jedem Fertigungsprojekt zentral.
Wie wirken sich Änderungen nach Produktionsstart aus?
Änderungen nach Produktionsbeginn können Material, Zeitplan, Prüfmittel und Freigaben betreffen. Deshalb sind sie selten neutral. Ein definierter Änderungsprozess schützt beide Seiten davor, dass eine kleine technische Anpassung unterschätzt wird und später unerwartete Kosten oder Verzögerungen auslöst.
Was bedeutet Gewährleistung bei Leiterplatten oder Kabelbäumen praktisch?
Gewährleistung regelt, wie mit berechtigten Mängeln umgegangen wird und in welchem Zeitraum Ansprüche geltend gemacht werden können. Praktisch hilfreich ist dabei eine präzise Fehlerbeschreibung mit Bezug auf Charge, Datenstand und Einsatzbedingung. Nur so lässt sich sauber zwischen Fertigungsfehler, Spezifikationsproblem und Anwendungseinfluss unterscheiden.
Wann sollte ich offene Vertragspunkte vor Auftragserteilung klären?
Immer dann, wenn Lieferbedingung, Prüfverantwortung, Dokumentationsumfang oder Änderungswege nicht eindeutig sind. Solche Punkte lassen sich vor Projektstart wesentlich einfacher klären als nach einem Termin- oder Qualitätsproblem. Ein sauberer Projektanfang ist meist die wirksamste Form der Risikoreduzierung.
Weiterführende Quellen
Wikipedia: IPC (electronics): ist nützlich, weil technische Vertragsgrundlagen in Elektronikprojekten häufig auf normierten Begriffen und Qualitätsklassen aufbauen.
Wikipedia: ISO 9001: verdeutlicht den Hintergrund dokumentierter Geschäfts- und Qualitätsprozesse, die auch Vertragsabwicklung strukturieren.
